Zeig "Naturverstand", wenn du dich in der freien Natur bewegst!

Allemannsretten (Jedermannsrecht)
Das Allemannsretten gilt für nicht eingezäunte Gebiete (utmark), wo man sich frei zu Fuss oder auf Ski bewegen kann. Man darf dort rasten, übernachten, auf Wegen und Steigen reiten oder Fahrrad fahren, baden, paddeln, rudern und segeln, Beeren und Blumen pflücken sowie Pilze sammeln.

Unter "Utmark" versteht man unbebauten Boden und umfasst die meisten Gewässer, Strände, Moore, Wälder und Gebirge in Norwegen.

Im Gegensatz dazu ist "Innmark" bebauter Boden; Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten und jüngere Anpflanzungen, Höfe, Grundstücke und Industriegebiete. Über gewisse Arten "innmark" wie Äcker und Wiesen, darf man sich unter bestimmten Umständen trotzdem bewegen, nämlich wenn sie in der Zeit vom 15.10. bis 30.4. gefroren oder von Schnee bedeckt sind.

Gleichgültig wo man sich bewegt, soll man immer alle Pforten/Tore hinter sich schliessen und Rücksicht auf weidende Tiere nehmen.

Den Leinenzwang für Hunde respektieren. In der Gemeinde Gol besteht Leinenzwang vom 1. April bis 15. Oktober.

Vorsicht im Umgang mit Feuer – In der Zeit vom 15. April bis 15. September sind Feuer in der Nähe von Waldgebieten nicht erlaubt.

Müll und Schrott wieder mitnehmen und nichts in die Natur werfen.

Wenn man Angler ist und ein Bier oder Mineralwasser mit zur Angelstelle nimmt, ist man wahrscheinlich auch in der Lage, das Leergut wieder mit zurück zu nehmen.
 
Veranstaltungen
Mai
16/5 - 20/5
"Vårdansen 2012" Tanzmusik
26/5
Juni
1/6 - 3/6
HallingCup
9/6
9/6 - 10/6

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Arrival
Departure

Gol i Hallingdal - Norge
 


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